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   OVG Saarland, 08.06.2000 - 9 V 14/00   

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https://dejure.org/2000,25111
OVG Saarland, 08.06.2000 - 9 V 14/00 (https://dejure.org/2000,25111)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.06.2000 - 9 V 14/00 (https://dejure.org/2000,25111)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 9 V 14/00 (https://dejure.org/2000,25111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Rückkehr eines als Kind eingereisten bosnischen Staatsangehörigen nach einem Jahrzehnt, wenn seine Mutter und die Geschwister in Deutschland verbleiben dürfen; Voraussetzungen für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09

    Visumsfreistellung der Einreise für einen Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten -

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 29 AuslG) Dafür gibt es angesichts der konkreten Fallumstände keine Anhaltspunkte.
  • OVG Saarland, 28.01.2014 - 2 B 485/13

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht auf Basis eines Visums

    Eine solche anspruchsbegründende - bezogen auf den Trennungszeitpunkt zu beurteilende "besondere" Härte, die der Ausländerin oder dem Ausländer bei einer Trennung vor Ablauf der Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft von dem deutschen Ehepartner ausnahmsweise einen Anspruch auf eigenständigen Aufenthalt vermitteln könnte, kann unter dem Aspekt der anstehenden Rückkehr in das Heimatland nur ausnahmsweise festgestellt werden, wenn die von der Ausländerin beziehungsweise dem Ausländer zu gewärtigenden Schwierigkeiten der Wiedereingliederung in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Herkunftslandes deutlich über die damit regelmäßig verbundenen Probleme hinausgehen.(vgl. dazu OVG des Saarlandes Beschlüsse vom 13.10.2011 - 2 A 259/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 39, vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 -, SKZ 2011, 242, Leitsatz Nr. 52, betreffend die Rückkehrverpflichtung einer wiederholt geschiedenen und nach eigenem Vortrag deswegen von ihrer Familie "verstoßenen" Frau in die Türkei, wonach auch ein vergleichsweise geringerer Lebensstandard im Rückkehrfall noch keine "besondere" Härte begründet, m.w.N., vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49, dort insbesondere zum Beurteilungszeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, vom 17.7.2009 - 2 B 385/09 -, SKZ 2010, 67, Leitsatz Nr. 53, vom 4.2.2009 - 2 B 449/08 -, SKZ 2009, 253, Leitsatz Nr. 69, vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 - SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75, betreffend die Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand, und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 19 AuslG) Die alle Rückkehrer beziehungsweise Rückkehrerinnen gleichermaßen treffenden typischen Rückkehreffekte wie etwa der drohende Verlust eine Arbeitsplatzes in Deutschland können die Ausreisepflicht von vornherein nicht über das Merkmal der "besonderen Härte" in § 31 Abs. 2 Satz 1 AufenthG suspendieren.
  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 19 AuslG) Dafür gibt es angesichts der konkreten Fallumstände keine Anhaltspunkte.
  • OVG Saarland, 04.02.2009 - 2 B 449/08

    Aufenthaltserlaubnis: Eigenständiges nacheheliches Aufenthaltsrecht; typische

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 -, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 29 AuslG) Dafür gibt es angesichts des Lebensalters, des Gesundheitszustands und des Bildungsgrads des Antragstellers keine durchgreifenden Anhaltspunkte.
  • VG Saarlouis, 18.04.2012 - 10 K 788/11

    Nachträgliche Befristung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; Zumutbarkeit des

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.02.2011, 2 B 17/11, vom 23.11.2005, 2 W 31/05, SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75 (Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand), und vom 08.06.2000, 9 V 14/00, SKZ 2000, Leitsatz Nr. 126, (zu § 19 AuslG), wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde.
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